Ein Zirkularbeschluss ist eine Form der Beschlussfassung, die es ermöglicht, Entscheidungen schriftlich zu treffen, ohne dass eine physische Versammlung erforderlich ist. Diese Methode hat den Vorteil, dass sie zeitlich flexibler ist.
Obwohl die Zulässigkeit von Zirkularbeschlüssen bereits im Gesetz verankert ist, können Unternehmen in ihren Statuten oder Reglements zusätzliche Regelungen treffen:
Ein Zirkularbeschluss ist nichtig, wenn nicht alle Mitglieder die Möglichkeit hatten, sich zu äussern. Anfechtbar ist er, wenn wesentliche Formvorschriften verletzt wurden oder der Beschluss gegen Gesetz oder Statuten verstösst.
Über Beschlüsse des Verwaltungsrats, auch wenn sie im Zirkulationsverfahren gefasst werden, ist gemäß Art. 713 Abs. 3 OR ein Protokoll zu führen. Insgesamt bietet das Schweizer Recht mit der Möglichkeit zu Zirkularbeschlüssen ein flexibles Instrument für Unternehmen, um zeitnah und effizient Entscheidungen treffen zu können. Durch Regelungen in Statuten und Reglementen kann der Prozess weiter optimiert werden.